Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR
Gemeinde vor Ort suchen und finden
Kontakt zum Bund FeG
FEG INFO | Newsletter abonnieren
Jetzt den Bund FeG fördern und unterstützen
Institut Gemeindeentwicklung und Leiterschaft | IGL
FeG Ältere Generationen
FeG Aufwind-Freizeiten
FeG Auslands- und Katastrophenhilfe
FeG Diakonie | DAG
FeG Evangelisation | Praxisinstitut
FeG Frauen
FeG Freiwilligendienste
FeG Gemeindegründung
FeG Gesprächskreis für soziale Fragen | GsF
FeG Jugend
FeG Kinder
FeG Medien und Öffentlichkeitsarbeit | Presse
FeG Pfadfinder
FeG Sanitätsdienst
FeG Seelsorge
FeG Theologische Hochschule
FeG Historischer Arbeitskreis | HAK
FeG Internationale Gemeindearbeit in Deutschland | AK IGAD
Als Freikirche finanzieren wir uns nicht durch Kirchensteuern, sondern durch freiwillige Spenden. Mit Deiner Spende unterstützt Du die Arbeit der Freien evangelischen Gemeinde Friedensdorf, unsere Missionare in anderen Teilen der Erde, Spendeninitiativen des Bundes Freier evangelischer Gemeinden Deutschland KdöR oder ausgewählte soziale Projekte in Dautphetal.
Bei Deiner Spendenüberweisung auf unser Konto kannst Du einen bestimmten Zweck angeben (z.B. für die Arbeit mit Jugendlichen oder den Sozialfond). Ohne nähere Angaben wird Deine Spende für die allgemeine Arbeit unserer Gemeinde verwendet.
Wenn Du direkt spenden möchtest, kannst Du bequem und sicher das Spendenportal nutzen. Klicke auf „Jetzt spenden“ und Deine Unterstützung kommt direkt bei der FeG Friedensdorf und Deinem ausgewählten Projekt an. Vielen Dank!
Freie evangelische Gemeinde Friedensdorf
Spar- und Kreditbank Witten (SKB)
IBAN: DE21 4526 0475 0009 2857 00
BIC: GENODEM1BFG
Das Steuerrecht in Deutschland ermöglicht es, die Verbreitung der guten Nachricht von Jesus Christus steuerlich zu fördern. Bei Spenden für kirchliche, gemeinnützige, mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden. Sollten Spenden in einem Kalenderjahr die Abzugsbeschränkung von 20 Prozent überschreiten, geht die Abzugsfähigkeit nicht verloren. Die nicht berücksichtigten Spenden sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Wenn Du bei Deiner Spende Deine Anschrift im Verwendungszweck mit angibst, dann erhältst Du am Anfang des folgenden Jahres automatisch eine Zuwendungsbestätigung.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.